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Herzlich willkommen

Unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden?

Sie müssen den entstandenen Schaden Ihrem Fahrzeug dem Unfallverursacher nachweisen, ab einer Schadenshöhe von 750,- Euro dürfen Sie als Geschädigter einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen Ihrer Wahl einschalten.

Unsere Leistungen für Sie:
Erstellen von Gutachten mit dem Inhalt:
- Kosten und Dauer der Reparatur
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- die Wertminderung Ihres Fahrzeuges durch den Unfall

Die Kosten für ein solches Gutachten, trägt im Regelfall der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfallgegner, bzw. dessen Haftpflichtversicherung bereits einen anderen Sachverständigen beauftragt hat.

Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen!

Unfallschaden / Schadengutachten

Sie interessieren sich für den Bereich Unfallschaden / Schadengutachten?

Hier finden Sie alle nötigen Informationen darüber.

KFZ Bewertung

Wir helfen Ihnen, den Wert für Ihr Fahrzeug genau zu bestimmen.
Unabhängig davon ob es sich um einen Oldtimer, Youngtimer oder ein neueres Fahrzeug handelt.

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